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Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Zum WerkDas Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz richtet sich in seinem Anwendungsbereich vorrangig an die Behörden der Zollverwaltung und die denen zur Zusammenarbeit verpflichteten Institutionen, wie den Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Bundesnetzagentur, Sozialträger und -ämter, Bundesamt für Güterverkehr, Arbeitsschutzbehörde, Polizei sowie Staatsanwaltschaften.Dabei räumt das Gesetz den Zollbehörden weitgehende Befugnisse in der Verfolgung, Ahndung und Bekämpfung von Schwarzarbeit ein, die in der Praxis geeignet sind, ...

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